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Längere Frist bei Mietrückständen

Der Bundesrat verlängert die Nachfristen für die Zahlung von Mieten. Damit kann Privatpersonen und Geschäften weniger schnell gekündet werden, wenn sie mit der Zahlung der Miete in Verzug sind. Die Regelung gelte für Mieten, die von März bis Ende Mai fällig werden und nur, wenn die Mieterinnen und Mieter wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus in Zahlungsverzug geraten sind. Nach Ablauf dieser jetzt verlängerten Nachfrist darf ein Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen künden. Auch Kündigungsfristen für Pächterinnen und Pächter hat der Bundesrat verlängert.

Quelle:swisstxt
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