Sein Opfer ist traumatisiert

Krienser Tankstellenräuber muss ins Gefängnis

Der Mann hat in Kriens einen Tankstellenshop überfallen. (Bild: Symbolbild iStockphoto.com)

Ein Mann hat im letzten Februar eine Tankstelle in Kriens ausgeraubt. Nun hat das Kriminalgericht Luzern ihn zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein halbes Jahr soll er absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt.

Es war der Morgen des 10. Februar 2019 als der heute 21-Jährige sich zu seiner Tat entschloss. Er hatte kein Geld in der Tasche und hielt es deshalb für eine gute Idee, in Kriens eine Tankstelle auszurauben, um dies zu ändern.

Mit dem Zug fuhr er zunächst nach Hergiswil und machte sich dann zu Fuss auf den Weg nach Kriens. Dort zog er in einem Parkhaus die Kleider an, die er extra für den Überfall mitgebracht hatte. Das zuvor getragene versteckte er unter einem Auto.

Um 19.30 Uhr betrat er schliesslich den Tankstellenshop. Er hatte eine Skimütze über dem Kopf und eine Softair-Pistole in der Hand. «Räum die Kasse, aber plötzlich», schrie er die Kassiererin an. Sie händigte ihm die Kassenschublade aus – und er floh mit einer Beute von rund 1000 Franken.

Arbeitslos und verschuldet

Die Softair-Pistole hatte der junge Mann wenige Monate zuvor angeblich im Wald gefunden. Die Angestellte des Tankstellenshops musste sich nach dem Überfall in psychologische Behandlung begeben.

«In meiner damaligen Situation war es mir ziemlich egal. Heute aber tut es mir unendlich leid, was ich der Frau im Tankstellenshop angetan habe.»

Der Beschuldigte

Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der gelernte Koch seit längerer Zeit arbeitslos und verschuldet ist. Weil er alleine nicht zurecht kommt, hat er einen Beistand. Zu seiner Familie hat er keinen Kontakt mehr.

Obwohl er noch jung ist, umfasst sein Strafregisterauszug bereits zahlreiche Einträge. Unter anderem hatte er sich schon früher des Diebstahls, Hausfriedensbruch und der Gewalt und Drohung gegen Behörden schuldig gemacht.

Gericht stimmt dem Deal der Staatsanwaltschaft zu

Während der Untersuchung zeigte sich der Beschuldigte geständig. Die Staatsanwaltschaft entschied sich deshalb für ein sogenanntes abgekürztes Verfahren. Dabei einigt sie sich mit der Verteidigung auf ein angemessenes Strafmass und lässt dieses im Anschluss vom Gericht nur noch genehmigen.

Im vorliegenden Fall einigte man sich auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, wobei sechs Monate unbedingt zu vollziehen sind. Weil der der Schweizer zudem mit Cannabis erwischt wurde, muss er darüber hinaus eine Busse von 200 Franken bezahlen.

Das Kriminalgericht stimmte diesem Urteilsvorschlag zu, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet: «In meiner damaligen Situation war es mir ziemlich egal. Heute aber tut es mir unendlich leid, was ich der Frau im Tankstellenshop angetan habe. Ich hätte nicht gedacht, dass es einen derartigen Effekt auf sie haben würde», wird der Beschuldigte zitiert.

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