Gemeinde nimmt Hundehalter in die Pflicht

Krienser Landwirte nerven sich über Hundekot in ihren Wiesen

Kulturflächen in Kriens sind keine Spielwiese für Hunde.

(Bild: zvg)

Schönes Wetter ist ein guter Grund, seine Freizeit in der Natur zu verbringen. Wegen der wachsenden Sorge der Landwirte ruft die Krienser Gemeinde in Erinnerung: Wiesen mit wachsendem oder sogar schon hochstehendem Gras dürfen nicht als Spielwiese, Hundefreilauf oder Picknickplatz benutzt werden.

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet. Oder nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z. B. Querfeldein-Touren, Picknicken, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) während der Vegetationszeit von Mitte März bis Ende Oktober zu verzichten.

Landwirte sind heutzutage vermehrt mit durch Hundekot verschmutztem Futter konfrontiert. Ärgerlich ist einerseits der Fakt, dass das Gras oder Heu verschmutzt ist und von den Tieren nicht gefressen wird. Anderseits bringt die Verschmutzung die Gefahr mit sich, dass Krankheitserreger auf die Nutztiere übertragen werden.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Hundehalter sind dazu verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und korrekt zu beseitigen. Im Stadtgebiet Kriens stehen dafür zahlreiche Abfall- und Hundekotbehälter zur Verfügung.

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis Ende Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. In den Naturschutzgebieten sind Hunde zum Schutz der Artenvielfalt sogar ganzjährig an der Leine zu führen.

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