Kriens will Gesuche für den Bau oder die Umrüstung von Mobilfunk-Antennen auf den neuen 5G-Standard vorerst nicht bewilligen. Dies geht aus der Antwort des Stadtrats auf einen Vorstoss der SP hervor.
Sie stellt diese Gesuche so lange zurück, bis der Bund die nötigen Vollzugshilfen und Messempfehlungen veröffentlicht. Ohne diese Grundlage seien diese 5G-Antennen nach dem Bau nicht auf ihre Strahlenwerte kontrollierbar.
Dies schreibt der Krienser Stadtrat in der Antwort auf einen Vorstoss von Michael Portmann (SP) und einer Petition von zwei Kriensern, die dafür 682 Unterschriften gesammelt hatten.
Für die Überprüfung der Berechnungen der Baugesuche bei Mobilfunkantennen ist der Kanton zuständig. Abklärungen der Stadt Kriens hätten nun gezeigt, dass der zuständigen kantonalen Dienststelle uwe für die Überprüfung der Strahlenwerte weder eine Vollzugshilfe des Bundes noch eine Messempfehlung für diese neuen Antennentypen im 5G-Standard vorliegen.
Die Richtlinien des Bundes lassen auf sich warten
Die Stadt Kriens stellt sich nun auf den Standpunkt, dass es diese fehlende Kontrollmöglichkeit auch auf kommunaler Ebene nicht verantworten lässt, dass Baugesuche für 5G-Antennen (Neubauten oder Aufrüstungen) im Moment behandelt werden können.
Kontrollen seien ein wichtiges Instrument für die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und somit der rechtmässigen Umsetzung einer Bewilligung.
Der Bund arbeitet noch immer an technischen Richtlinien für die Kantone. Doch nun hat er die Publikation auf unbestimmte Zeit verschoben, wie die «NZZ» am Dienstag berichtete.
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