Kredit für Energiepreisbremse bewilligt
Der deutsche Bundestag hat zur Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit ermöglicht er dem Bund, zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in aussergewöhnlichen Notsituationen möglich. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne grössere Kredite auskommen soll. Es gibt allerdings einen kleinen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Seit Beginn der Corona-Krise 2019 wurden wiederholt hohe Kredite erlaubt.
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