Nach tierärztlicher Untersuchung

Kranke Rinder aus Ufhusen mussten zum Teil eingeschläfert werden

Im Ufhuser Weiler Rufswil mussten Dutzende verletzte Rinder von einem Quälhof geborgen werden. 

(Bild: google maps / flickr)

Nachdem im vergangenen Dezember 31 Rinder beschlagnahmt wurden, hat ein Tierarzt diese fachgerecht untersucht, beurteilt und betreut. Ein Teil der Tiere musste im Anschluss an die Untersuchung geschlachtet oder eingeschläfert werden. Die restlichen in Obhut genommenen Tiere bleiben weiterhin unter der Aufsicht des Veterinäramtes.

Bei einer unangemeldeten Kontrolle beschlagnahmte der Veterinärdienst des Kantons Luzern 31 kranke Rinder auf sechs verschiedene Höfen im Kanton Luzern. Alle Höfe gehören dem selben Halterpaar aus Ufhusen (zentralplus berichtete). Die Misstände waren offenbar schon länger bekannt gewesen (zentralplus berichtete) – der Beschlagnahmung seinen eine Reihe weitere unangemeldete Kontrollten vorausgegangen.

Nun teilt der Veterinärdienst mit, dass unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet wurden, «um das Wohl der beschlagnahmten Tiere wiederherzustellen.» Ein Tierarzt habe die Tiere noch am gleichen Tag am neuen Ort untersucht und eine erste Notfallversorgung vorgenommen. Tierarzt und Klauenpfleger untersuchten die Tiere im Anschluss ein weiteres Mal, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Restliche Tiere bleiben in Aufsicht

«Aufgrund der vorgenommenen Beurteilung mussten ein Teil der Tiere geschlachtet und wenige Tiere direkt eingeschläfert werden», teilt das Amt am Mittwoch mit. Die restlichen Tiere würden weiter behandelt und gepflegt. Sie seien bis auf weiteres unter Aufsicht des Veterinärdienstes des Kantons Luzern tierschutzgerecht untergebracht.
 
Der Veterinärdienst überprüfe auch die Situation der auf den Höfen verbliebenen, nicht beschlagnahmten Tiere, laufend und werde bei Bedarf unverzüglich die notwendigen Massnahmen einleiten. Vorerst wurde im Dezember entschieden, dass der Bauer die restlichen 420 Tiere behalten darf (zentralplus berichtete).

 


 

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