Papierrechnung des Strassenverkehrsamt kostet neu

Konsumentenschutz rät Luzernern Gebühr zu boykottieren

Die Luzerner Regierung hat beschlossen, dass für Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes eine Gebühr fällig wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert die betroffenen Luzerner auf, die Gebühr nicht zu zahlen und stellt gar ein Musterschreiben zur Verfügung.

Um Kosten und Geld zu sparen hat die Luzerner Regierung am 19. Dezember 2017 beschlossen, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes in Zukunft kostenpflichtig sein sollen: Bereits ab Anfang 2018 tritt diese Änderung in Kraft (zentralplus berichtete). Die Motorfahrzeughalter hatten 10 Tage Zeit zu reagieren und eine elektronische Rechnung zu verlangen. Diese kurze Frist fiel zudem auf die Feiertage. Wer sie verpasst hat, soll nun 1.50 Franken pro Fahrzeug und Rechnung bezahlen.

«Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel», ärgert sich die Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, Sara Stalder. Gemeint sei damit nicht nur die quasi inexistente Frist für eine Reaktion der Rechnungsempfänger, sondern die Gebühr an und für sich: «Es geht nicht an, dass auch Behörden anfangen, für Rechnungen eine Gebühr zu verlangen», führt Sara Stalder aus.

Konsumentenschutz erwartet keine Mahnverfahren

Denn im Gegensatz zur Wirtschaft, bei der in der Regel eine Ausweichmöglichkeit für die Konsumenten bestehe, sei dies bei Behörden nicht der Fall und der Betrag somit eine eigentliche Gebührenerhöhung. Zudem müssten Behörden gestützt auf ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag dafür besorgt sein, alle Bürger gleich zu behandeln. In diesem Fall dürfen Personen, die ihre Büroarbeit nicht vollkommen elektronisch erledigen wollen oder können, nicht bestraft werden.

Der Konsumentenschutz fordert die betroffenen Luzerner deshalb auf, die Rechnung des Strassenverkehrsamtes zwar zu bezahlen, die Gebühr von 1.50 Franken jedoch abzuziehen. Er stelle dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Bevölkerung könne so zeigen, dass sie mit dem überstürzten Vorgehen des Strassenverkehrsamtes nicht einverstanden sei. «Wir gehen davon aus, dass es keine Mahnverfahren für diesen kleinen Betrag geben wird, da der Kanton Luzern ja die Kosten senken will», ist Sara Stalder überzeugt.

Der Luzerner Regierung rät sie dringend, nochmals über die Bücher zu gehen und nicht mit diesem überhasteten Vorgehen andere Behörden zum Nachahmen zu animieren.

CVP-Fraktionschef reicht dringlichen Vorstoss ein

Ludwig Peyer hat diesen Donnerstag einen dringlichen Vorstoss zum Thema eingereicht. Er fordert, die Änderung für das Jahr 2018 wieder rückgängig zu machen und gleichzeitig zu prüfen, diese Gebühr auch längerfristig wieder fallen zu lassen und allenfalls Anreizsysteme im Rahmen einer Gesamtstrategie zu prüfen. 

Peyer gibt zwar zu, dass der Kantonsrat diese Änderung im Rahmen der Budgetdebatte guthiess, eine inhaltliche Diskussion habe aber nicht stattgefunden. «Im Rahmen der Umsetzung stellt sich diese Massnahme nun aber als unausgereifter Schnellschuss heraus», sagt Peyer. Sie sei überhaupt nicht kundenfreundlich und verärgere viele Bürger.  «Schliesslich wurde die Massnahme auch sehr unprofessionell und kurzfristig angekündigt.»

Boykott zu unterstützen sei «heikel»

Peyer geht es bei seinem Vorstoss nicht um die 1,50 Franken sondern um das Prinzip. «Bei hoheitlichen Handlungen des Gemeinwesens sollten alle gleich behandelt werden.» Wer nicht via E-Banking bezahle werde klar bestraft. Zudem könne man nicht einfach den Anbieter wechseln, wie in der Privatwirtschaft. Zudem fehle eine Gesamtstrategie der Regierung, wie mit dem Thema E-Banking in Zukunft umgegangen werden soll.

Den vom Konsumentenschutz vorgeschlagenen Boykott zu unterstützen, findet Peyer «heikel». Schliesslich handle es sich um eine verbindliche Verordnung. 

Dominik Durrer, Departementssekretär Stellvertreter des Justiz- und Sicherheitsdepartement, erklärt, die rechtsgenügende Grundlage für diese Gebühr sei gegeben. Konkrete Fragen von zentralplus beantwortet er aufgrund des hängigen Vorstosses von Ludwig Peyer nicht. Die Regierung wird sich dann äussern. Schliesslich lässt er ausrichten: «Regierungsrat Paul Winiker bedauert die kurze Frist zwischen der Information der Öffentlichkeit und der Rechnungsstellung.»

Konsumentenschutz rät Luzernern Gebühr zu boykottieren
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1 Kommentar
  • Profilfoto von GH
    GH, 18.01.2018, 14:04 Uhr

    Wir werden doch immer häufiger mit solch versteckten Steuererhöhungen konfrontiert. Und kaum jemand scheint es zu merken….

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