Konsumentenschutz klagt gegen Sunrise
Die Stiftung für Konsumentenschutz verklagt das Telekomunternehmen Sunrise vor dem Bezirksgericht Zürich. Laut
einer Mitteilung erachtet die Stiftung zwei Klauseln in Sunrise-Verträgen als gesetzeswidrig.
Geklagt wird erstens dagegen, dass Sunrise wie auch andere Telekomfirmen die Preise erhöhen kann, wenn die Teuerung steigt. Umgekehrt sinken die Tarife nicht automatisch. Zweitens wehrt sich der Konsumentenschutz dagegen, dass Sunrise-Kunden ihren Vertrag nur per Telefon und Chat kündigen können. Eine schriftliche Kündigung ist ungültig.
Sunrise weist die Vorwürfe zurück und sagt, beide Klauseln seien rechtskonform.
Quelle:swisstxt
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