Kommission unterstützt Kulturförderungsziele

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) nimmt den Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern zustimmend zur Kenntnis. Der neue Bericht spiegle den Reichtum und die Vielfalt des kulturellen Schaffens in Luzern wieder, teilt die EBKK mit. Sie sei beeindruckt vom Planungsbericht und unterstütze dessen Zielsetzungen. Diese umfassen die Finanzierung und Weiterentwicklung der grossen Kulturbetriebe, die neue Theaterinfrastruktur NTI , die Regionalen Förderfonds und die selektive Produktionsförderung.

Bei den Regionalen Förderfonds sollen künftig die Kräfte gebündelt werden. Kanton und Gemeinden sollen sich die Aufwände hälftig teilen. Weitergehende Anträge, welche Gemeinden verpflichten wollten, ihren finanziellen Beitrag zu leisten, wurden von der Kommission abgelehnt. Es soll ausserdem die freie Szene selektiv gefördert werden.

Die Mehraufwände, die der Bericht vorschlägt, seien vertretbar und, dass der Mehrbedarf an Mitteln über Lotteriegelder gedeckt wird, findet die EBKK in Ordnung. Aus den Verhandlungen mit der Stadt Luzern zur Kulturfinanzierung erfolgt eine Mehrbelastung von jährlich 1,1 Millionen Franken für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und auf Seiten des Kantons ein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber 2012 von insgesamt 19 Millionen Franken für das KKL Luzern. Diese Mittel für das KKL sind für die Periode 2014 bis 2028 inklusive der Dachsanierung und werden über Lotterie-Zusatzerträge sowie einer Bürgschaft des Kantons finanziert.

Für die Förderung des freien Kulturschaffens ist ab 2015 von einem zusätzlichen Mittelbedarf von 980’000 Franken auszugehen. Dieser Betrag umfasst die selektive Produktionsförderung, die Filmförderung, kantonale Auszeichnungen und den Kulturdialog.

Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seiner Juni-Session beraten.

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