Streitpunkt am Bundesplatz

Knatsch um Luzerner Hochhäuser kommt vors Bundesgericht

So soll es dereinst am Bundesplatz aussehen. (Visualisierung: nightnurse images GmbH) (Bild: nightnurse images GmbH)

Die HRS Real Estate AG plant auf der Brache am Bundesplatz zwei Hochhäuser mit einer Höhe von 32 und 35 Metern. Im Juni 2021 hiess das Kantonsgericht aber eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan gut. Nun ziehen die Bauherren den Fall weiter vors Bundesgericht.

Es ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Areal der Luzerner Stadtentwicklung: Die Brache am Bundesplatz. Schon 2012 wurde erstmals ein Gestaltungsplan für das Areal an prominenter Lage eingereicht. Allerdings wurde jener vom Kantonsgericht und später vom Bundesgericht abgewiesen.

2018 reichten die neuen Eigentümer des Grundstücks, die HRS Real Estate AG, einen neuen Gestaltungsplan ein. Doch der Verein Stadtbild Luzern erhob Einsprache gegen diesen Plan. Diese Einsprache wurde zwar vom Stadtrat abgewiesen – doch vom Luzerner Kantonsgericht gutgeheissen (zentraplus berichtete). Die Bauherren fechten diesen Entscheid nun vor Bundesgericht an, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Daniel Deicher, Kommunikatiosnverantwortlicher des Projekts, wird in der «Luzerner Zeitung» folgendermassen zitiert: «Nach eingehender Prüfung kommen Fachjuristen zum Schluss, dass das Urteil des Kantonsgerichts erhebliche Mängel aufweist.» Darum seien die Eigentümer zuversichtlich, dass das Bundesgericht das Urteil korrigiere.

Umstrittene Dimensionen

Grundsätzlich drehen sich die Streitpunkte der Parteien um die Dimensionen des Projekts. Der Verein Stadtbild Luzern sowie das Kantonsgericht kritisieren, dass die Bauherren nicht ausreichen geprüft hätten, in welcher Art und Weise der Neubau die benachbarten Bauten und das Ortsbild beeinflusst.

Seit Jahren wird über die Bebauung der Brache am Bundesplatz diskutiert. (Bild: bic)

Zudem geht es um einen zehnprozentigen Bonus auf das Bauvolumen, den der Gestaltungsplan beinhaltet. Während der Luzerner Stadtrat diesen Bonus gewährte, um das verdichtete Bauen in der Stadt zu fördern, erachtete das Kantonsgericht diesen Bonus als unzulässig.

Die Eigentümer erwidern auf dieses Urteil, dass der Bonus nur für einen Gebäudesockel gebraucht werde, der die Zufahrt zum Parkhaus sowie die unterirdische Ver- und Entsorgung ermöglicht. Ohne diesen Sockel gäbe es keine unterirdische Erschliessung. Stattdessen würde die Erschliessung oberirdisch erfolgen, was auf Kosten der geplanten Grünanlage ginge. Auf die Rentabilität des Projekts habe der Bonus somit keinen Einfluss.

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