Klausel für Rumänen und Bulgaren endet
Die Zuwanderung von Personen aus Bulgarien und Rumänien in die Schweiz ist ab dem 1. Juni nicht mehr beschränkt. Zwischen der Schweiz und diesen beiden EU-Staaten gilt seit zehn Jahren die Personenfreizügigkeit. Die sogenannte Ventilklausel erlaubte es jedoch, die Zuwanderung mit Kontingenten zu beschränken, allerdings nur für zehn Jahre. Deshalb gibt der Bundesrat bekannt, dass die Ventilklausel nun ausläuft und ab Juni die volle Personenfreizügigkeit in Kraft tritt. Bulgaren und Rumäninnen dürfen nun in die Schweiz einwandern, wenn sie eine Arbeitsstelle finden. Sind sie nicht erwerbstätig, müssen sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
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