Kesb zieht nach zehn Jahren Bilanz
Wenn ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann oder jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Beistand bracht, tritt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Aktion. Zehn Jahre nach der Reform der Vormundschaftsbehörden ziehen die Verantwortlichen Bilanz: Verbesserungspotenzial gibt es demnach vor allem bei der Betreuung der Betroffenen. Dafür sei mehr Zeit nötig, als heute vorhanden sei. Die Information der Bevölkerung über die Arbeit der Kesb müsse zudem weiter verbessert werden. Positiv sieht die Kesb die erfolgte Professionalisierung: Damit würden nun Fachpersonen über Massnahmen entscheiden und die Entscheide seien gerichtlich überprüfbar.
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