Keine Speicherung von Daten auf Vorrat
Telefon- oder Internetdaten auf Vorrat zu speichern, verstösst gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof. IP-Adressen, Standort- und Verbindungsdaten müssten von den Anbietern nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden, so der Gerichtshof, zum Beispiel zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Deutschland. Die entsprechende Regelung ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Es geht um die Frage, ob Internet- und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden für den Zugriff durch Behörden speichern müssen oder nicht.
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