Keine Schändung – Strafuntersuchung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat die Untersuchung in der Zuger Affäre eingestellt. Eingereichte Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie vor zwei Wochen angekündigt, hat die Zuger Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Strafuntersuchung gegen den 41- jährigen Markus Hürlimann wegen Schändung eingestellt (zentral+ berichtete). Das Verfahren brachte keine Beweise zutage, dass die Privatklägerin Jolanda Spiess-Hegglin (34) während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war. Die von ihr vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt.

In Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen werden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen. Ebenfalls erhält Markus Hürlimann eine Entschädigung und eine Genugtuung. Weil die Einstellungsverfügung nicht rechtskräftig ist, können über die Höhe dieser Beträge keine Angaben gemacht werden. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Entscheid innert zehn Tagen beim Obergericht des Kantons Zug anzufechten.

Zwischen dem SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann und Spiess-Hegglin soll es bei der Landammann-Feier im Dezember letzten Jahres im Restaurant Schiff zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Spiess-Hegglin kann sich an die Ereignisse nicht erinnern. Deshalb ging sie bis jetzt davon aus, dass sie mit K.-o.-Tropfen betäubt wurde. Diese liessen sich nun aber abschliessend nicht nachweisen.

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