Keine Entschädigung für Spitäler
Kantone müssen die Kosten für ausgefallene Operationen in ihren Spitälern selber tragen. Das hat der Nationalrat entschieden. In der Corona-Pandemie hat der Bundesrat den Spitälern nicht dringende Operationen verboten, was Verluste zur Folge hatte. Vier Kantone wollten deshalb, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligt. Nach dem Ständerat hat das aber auch der Nationalrat abgelehnt. Die Mehrheit war der Ansicht, der Bund sei dafür nicht zuständig und es sei Aufgabe der Kantone, genügend Spitalbetten für die Behandlung bereit zu halten. Und der Bund habe die Kosten der Pandemie überwiegend alleine getragen.
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