Keine Einbürgerung wegen Tempoverstoss

Der Bund hat einem Franzosen, der seit rund 40 Jahren in der Schweiz lebt, die Einbürgerung zu Recht verweigert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht.

Der Mann war 2017 in Genf zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit Tempo 80 statt der signalisierten 40 Kilometer pro Stunde gefahren war. Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht gelte eine Person mit einer solchen Strafe als nicht erfolgreich integriert.

Deshalb habe das Staatssekretariat für Migration das Einbürgerungsgesuch abweisen dürfen, obwohl der Franzose sozial integriert sei.

Quelle:swisstxt
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