Keine Doppelbesteuerung für Grenzgänger
Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland sollen in der Pandemie auch weiterhin nicht doppelt Steuern zahlen. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen gab bekannt, dass die Vereinbarung zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert wird. Viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice. Weil jedoch der Arbeitsort bei der Besteuerung eine Rolle spielt, kann Homeoffice zur Folge haben, dass jemand doppelt besteuert wird. Dies wird mit der verlängerten Vereinbarung verhindert.
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