Keine Ausgangssperre geplant
Ein generelles Ausgehverbot in der Schweiz wäre aus heutiger Sicht nicht verhältnismässig und damit verfassungswidrig. Das sagte Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Justiz, am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Das Bundesamt prüft alle Entscheide des Bundesrats vorab auf ihre Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit. Alle Massnahmen müssten also geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Laut Kuster sind weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Moment nicht geplant. Aus heutiger Sicht wäre das auch nicht verhältnismässig – solange ein zusätzlicher Nutzen nicht aufgezeigt werden könne.
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