Kein Verfahren gegen Hobbypilot Berset
Alain Berset muss nach seiner durch die Luftpolizei erzwungenen Landung mit einem Privatflugzeug in Frankreich mit keinem Verfahren rechnen. Flugzeug und Pilot waren in regelkonformem Zustand. Der Bundesrat war am 5. Juli mit einem Kleinflugzeug des Typs Cessna 182 in Dole gelandet, um Zollformalitäten zu erledigen. Danach flog er in Richtung Châtellerault weiter. Die nötige Bewilligung habe er gehabt, bestätigte der französische Botschafter in der Schweiz gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Seine Flugbahn durchschnitt demnach für kurze Zeit das Sperrgebiet des Militärflugplatzes Avord. Das löste eine Operation der Luftpolizei aus. Berset hat seit 2009 die Pilotenlizenz.
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