Kein Leiturteil zu Kirchen im Wahlkampf
Die Beschwerden gegen die Interventionen von Landeskirchen und Kirchgemeinden im Wahlkampf um die Konzernverantwortungsinitiative KVI sind gegenstandslos geworden. Das Bundesgericht hat die Eingaben der Jungfreisinnigen Schweiz abgeschrieben. Mit der Ablehnung der KVI sei das aktuelle Interesse an einem Entscheid weg, so das Bundesgericht. Es werde die Frage behandeln, wenn sich eine Kirchen-Intervention in einem Wahlkampf auch im Resultat auswirke. Die Kirchen hatten sich für die KVI ausgesprochen. Die Jungfreisinnigen Schweiz reagieren enttäuscht. Sie hätten sich ein Leiturteil gewünscht, schreiben sie in einer Mitteilung.
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