Kein Fremdverschulden bei Epsteins Tod
Knapp vier Jahre nach dem Tod des inhaftierten US-Milliardärs Jeffrey Epstein in einem New Yorker Gefängnis ist das US-Justizministerium zum Schluss gekommen, dass es kein Fremdverschulden gegeben hat.
Epsteins Suizid sei möglich gewesen, weil sich Angestellte des Gefängnisses nachlässig und falsch verhalten hätten, heisst es in einem Bericht des Justizministeriums. So konnte Epstein zum Beispiel viele zusätzliche Decken und Kleidungsstücke ansammeln. Ausserdem sei er über längere Zeit allein in seiner Zelle gewesen.
Epstein war angeklagt, weil er Dutzende Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Er plädierte auf nicht schuldig.
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