Kantone für Corona zuständig

Falls die Corona-Zahlen im Herbst wieder rasch zunehmen sollten, sind die Kantone, nicht der Bund, zuständig dafür, allfällige Massnahmen anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Konsultation an diesem Grundsatzentscheid fest. Die Kantone seien in der Lage, mit den bestehenden Strukturen eine grosse Bandbreite möglicher epidemischer Entwicklungen zu bewältigen, schreibt der Bundesrat. Eingreifen würde der Bund nur, wenn die Bemühungen der Kantone nicht ausreichten, die Verbreitung des Virus zu verhindern, und eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit drohte.

Quelle:swisstxt
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