Der Kanton Zug will im kantonalen Richtplan neu festlegen, wo im Kanton Kies abgebaut werden darf. Grund dafür ist das Bundesgerichtsurteil vom Februar, das einer Beschwerde von Cham Recht gegeben hat.
Mit seinem Zug vor Bundesgericht wehrte sich die Gemeinde Cham gegen den Kanton Zug. Dieser wollte im Gebiet Hatwil-Hubletzen eine weitere Kiesgrube einrichten (zentralplus berichtete).
Im Februar konnte Cham vor dem Bundesgericht einen Sieg einfahren: Das Bundesgericht strich die geplante Kiesgrube aus dem kantonalen Richtplan, wie die «Luzerner Zeitung» berichtete.
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