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Kanton Zürich ändert Gesundheitsgesetz
Der Kanton Zürich erhält mehr Spielraum zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Regierungsrat hat dafür eine Änderung des Gesundheitsgesetzes in Kraft gesetzt. Das geänderte Gesetz ermöglicht dem Kanton, Organisationen und Personen zu verpflichten, bei der Bekämpfung des Coronavirus mitzuhelfen. Dazu gehören Spitäler, Labore, Pflegeheime, Privatpraxen und Schulen, aber auch privat tätige Gesundheitsfachpersonen. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes tritt laut Mitteilung rückwirkend auf den 1. März in Kraft.
Quelle:swisstxt
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