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Kanton TG stellt Hefenhofen-Urteil klar
Im Prozess wegen Tierquälerei gegen einen Landwirt aus Hefenhofen im Kanton Thurgau hat das Bezirksgericht Arbon gestern sein Urteil bekannt gegeben: acht Monate bedingte Freiheitsstrafe. Ein strafrechtliches Tierhalteverbot hat das Gericht nicht ausgesprochen.
Der Kanton Thurgau stellt nun aber klar, dass es dem Landwirt trotzdem verboten ist, Tiere zu halten. Es gelte weiterhin ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot.
Dieses Tierhalteverbot hatte das Veterinäramt vor fünf Jahren angeordnet. Das Verbot ist rechtskräftig und gilt auf unbestimmte Zeit.
Quelle:swisstxt
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