Sensibles Thema auch im Strafvollzug

Kanton Luzern will Sterbehilfe in Gefängnissen national lösen

In der Schweiz ist Sterbehilfe unter strengen Voraussetzungen möglich. (Bild: Pixabay)

Für Menschen, die in Freiheit leben, ist die Sterbehilfe in der Schweiz geregelt. Anders sieht es bei Gefängnisinsassen aus.

Die Kon­ferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat ein Grundlagenpapier erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Die Botschaft: Sterbehilfe soll auch in Gefängnissen möglich sein. Dabei sollen für alle gleiche Regeln gelten.

Die Zuger Behörden haben sich dabei bereits Mitte März dafür ausgesprochen, dass es auch in Zuger Gefängnissen möglich sein soll, dass unter bestimmten Bedingungen ein Häftling dabei unterstützt werden kann, sein Leben aus eigenem Antrieb beenden.

Gegenüber der «Luzerner Zeitung» bezog nun auch die Luzerner Kantonsregierung Stellung: Der Kanton Luzern begrüsse, wie die KKJPD, eine nationale Lösung. Daraus kann gefolgert werden, dass Luzern nicht, wie etwa der Kanton Schwyz, ein eigenes Grundlagenpapier erarbeitet.

Laut Stefan Weiss, Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug sind unbegleitete Suizide im Grosshof in Kriens oder im Wauwilermoos in Egolzwil selten. Die letzten beiden Fälle datieren aus dem Jahr 2010, wie er gegenüber der Zeitung sagt. Dabei sei allgemein bekannt, dass Strangulation in Gefängnissen die häufigste Suizidart ist.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Trapezkopf
    Trapezkopf, 26.04.2020, 23:05 Uhr

    «Für Menschen, die in Freiheit leben, ist die Sterbehilfe in der Schweiz geregelt. Anders sieht es bei Gefängnisinsassen aus.»

    Inwiefern besteht denn für in sogenannter Freiheit lebender Menschen eine Regelung der Sterbehilfe, die für die Gefängnisinsassen nicht gilt?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von bonschorno
      bonschorno, 26.04.2020, 23:35 Uhr

      In der Schweiz ist Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt, jedoch keine aktive Sterbehilfe. Gefängnisinsassen haben keinen Zugang zu den entsprechenden Organisationen und Mitteln. Es fehlt eine gesetzliche Regelung.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon