Für Schutzbedürftige mit Status S

Kanton Luzern lanciert Extra-Sozialdienst für Status S

Um den Andrang zu bewältigen, gibt es neben dem First Contact Point nun einen Sozialdienst Schutzbedürftige. (Bild: mik)

Innert kurzer Zeit wird der Kanton Luzern rund 2500 ukrainische Flüchtlinge aufnehmen müssen. Um den Andrang stemmen zu können, eröffnet Luzern einen zusätzlichen Sozialdienst «Schutzbedürftige» an der Baselstrasse.

Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) sollen täglich zwischen 30 und 50 ukrainische Flüchtlinge ankommen (zentralplus berichtete). Bis Ende Mai werden 50'000 Schutzsuchende mit Asylstatus S erwartet, 2500 davon werden Luzern zugewiesen. Um diesen Andrang innert kürzester Zeit bewältigen zu können, lanciert der Kanton Luzern einen zusätzlichen Sozialdienst. Dieser nimmt seine Arbeit am Donnerstag an der Baselstrasse auf und fokussiert sich auf Personen mit Status S.

Andrang stellt Dienststelle vor Herausforderungen

«Unsere Kapazitäten beim bestehenden Sozialdienst an der Brünigstrasse 25 reichen nicht aus, um Schutzbedürftige aus der Ukraine und unser bisheriges Klientel zu betreuen», so Silvia Bolliger, Leiterin der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF). Denn die erwarteten ukrainischen Flüchtlinge kommen zusätzlich zu den 3600 Klientinnen, die bereits vom DAF betreut werden und ein ordentliches Asylverfahren durchliefen.

Schutzbedürftige mit Status S, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Deren Umfang entspricht demjenigen von Asylsuchenden. Am Mittwoch seien bereits 214 Personen mit Schutzstatus S dem Kanton Luzern zugewiesen und in kantonalen Unterkünften untergebracht worden. Hinzu kämen noch rund 100 bis 150 Personen bei Privaten. Die DAF hat jedoch keine genaueren Zahlen, wie viele letztlich privat untergebracht sind.

Vorab Termin vereinbaren

Wie der Kanton Luzern schreibt, finden Gespräche nur per Termin statt. Schutzsuchende in finanzieller Notlage können sich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr per Telefon (041 228 53 00) anmelden. Zur Überbrückung bis zum Aufnahmegespräch erhalten Betroffene Nothilfe.

Auch privat Untergebrachte können sich beim Sozialdienst für Schutzbedürftige melden. Bedingung ist, dass sie den Schutzstatus S erhalten haben, offiziell dem Kanton Luzern zugewiesen sind und sich in finanzieller Notlage befinden. Gastfamilien können sich bei Fragen und Anliegen mittels Online-Formular an die DAF wenden.

Verwendete Quellen
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