Vom Keller in den Tierpark Goldau, nun in Freiheit

Junger Luchs in Malters ausgewildert

Hier noch in Narkose: Der junge Luchs aus Malters.

(Bild: Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern)

Südlich von Malters hat die kantonale Wildhut einen männlichen Jungluchs wieder ausgewildert. Das verwaiste Tier wurde im Herbst 2018 im Keller eines Gebäudes in Malters aufgefunden und anschliessend zur Betreuung in den Tierpark Goldau gebracht. Ob sich der Luchs in der wiedergewonnenen Freiheit durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.

Ein junger Luchs wurde vor einigen Tagen in die Freiheit entlassen. Das teilt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern am Freitag mit. Das gesunde Männchen trägt ein Senderhalsband. Damit kann im Idealfall während zwei Jahren das Verhalten des Tiers nach der Auswilderung überwacht werden. Anhand der bisher registrierten Bewegungen zeige das Tier ein normales Aktivitätsmuster und erkunde seinen neuen Lebensraum.

Eine Wiederauswilderung birge jedoch verschiedene Gefahren. Beispielsweise durch andere territoriale Luchse, fehlenden Jagderfolg oder den Strassen- und Bahnverkehr. Anhand der Senderdaten sei dem Luchs seit der Freilassung offenbar noch keinen Riss eines grösseren Beutetieres gelungen. Die Auswilderung könne aus ökologischer Sicht erst dann als Erfolg bezeichnet werden, wenn der Jungluchs in freier Wildbahn überlebt und sich fortpflanzt.

In Waschküche eines Hauses versteckt

Das junge Männchen konnte Anfang Oktober 2018 in Malters von der Wildhut eingefangen werden. Es war Tage zuvor mehrmals gesichtet worden und vor dem Einfang in der Waschküche eines Hauses untergekrochen. Die Fürsorge für das streng geschützte Tier gehört zu den Pflichtaufgaben der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) als zuständige kantonale Jagdbehörde.

Sie entschied, das eingefangene Tier zur Pflege zu übergeben. Im Tierpark Goldau wurde ein entsprechender Platz gefunden. Die Aufzucht eines Wildfangs gelte als schwierig. Sie sei in diesem Fall aber ohne Zwischenfälle verlaufen, so dass eine Wiederauswilderung möglich wurde. Der Jungluchs sei jetzt in einem Alter, in dem er auch unter normalen Umständen selbständig in der Wildbahn überleben müsste.

Genetische Spuren aus Jurapopulation

Anhand von untersuchten Blutproben sei festgestellt worden, dass das Jungtier aus Malters genetische Spuren aus der Jurapopulation aufweist. Das heisst, eines der Eltern- oder Grosselterntiere stammt aus dem Jura. Bisher konnten in der Luchs-Alpenpopulation keine genetischen Spuren von Jura-Luchsen festgestellt werden. Das Jungtier von Malters sei der erste sichere Nachweis, dass ein Tier aus dem Jura seine Erbanlagen in die Alpenpopulation einbringen konnte. Dieser Befund gebe der Widerauswilderung des Jungluchses von Malters wildtierbiologisch eine besondere Wichtigkeit.

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