Das hat der Kantonsrat am Montag entschieden

Josef Wyss zum Luzerner Kantonsratspräsidenten gewählt

Josef Wyss (CVP) bei der Vereidigung am Montag zum neuen Kantonsratspräsidenten.

(Bild: zvg/Franco Mantovani)

Am ersten Sessionstag der neuen Legislatur wurden die Kantonsrätinnen und Kantonsräte vereidigt. Der Rat hat Josef Wyss (CVP) aus Eschenbach zum Kantonsratspräsidenten für die Amtsdauer 2019/2020 gewählt.

Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag Josef Wyss (CVP) aus Eschenbach zum neuen Kantonsratspräsidenten 2019/2020 gewählt. Er erhielt 90 von 119 Stimmen. Ylfete Fanaj (SP) aus Luzern wurde mit 91 Stimmen zur Vizepräsidentin gewählt. Weiter hat der Kantonsrat die Mitglieder der ständigen Kommissionen für die Amtstdauer 2019 bis 2023 gewählt.

Am Montag kam der neu gewählte 120-köpfige Luzerner Kantonsrat zum ersten Mal zusammen (zentralplus berichtete).

 

Am ersten Tag der Juni-Session 2019 hat das Parlament unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
 
Der Luzerner Kantonsrat hat der Totalrevision des Wasserbaugesetzes zugestimmt. Neu liegen der bauliche Gewässerunterhalt und der Wasserbau in der Zuständigkeit des Kantons – bislang waren die Gemeinden daran beteiligt. Damit will der Kanton den Hochwasserschutz besser garantieren. Mit der neuen Regelung werden die Gemeinden um 21 Millionen Franken entlastet.

Das Parlament hat in der zweiten Beratung eine Ergänzung der vorberatenden Kommission gutgeheissen, wonach bauliche Massnahmen so zu gestalten sind, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt werden. Die Gesetzesänderung soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
 
Auch der Steuergesetzrevision 2020 hat das Parlament in zweiter Beratung zugestimmt (zentralplus berichtete). Damit wird eine Reihe von national bereits beschlossenen Gesetzen in kantonales Recht überführt – so etwa die am 19. Mai 2019 vom Volk angenommene Steuerreform des Bundes (STAF). 

Die Schatzung der Miet- und Katasterwerte von Grundstücken soll künftig vereinfacht werden. Der Luzerner Kantonsrat hat den entsprechenden Änderungen in erster Beratung zugestimmt. Das bisherige Schatzungsgesetz soll aufgehoben und die Bestimmungen für die Immobilienbewertung sollen ins Steuergesetz integriert werden.

Die revidierte Fassung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) verpflichtet die Kantone, bei Einzonungen von Grundstücken zu Bauland mindestens 20 Prozent des daraus entstehenden Mehrwerts abzuschöpfen. Die Grenze, ab der für Mehrwerte eine Abgabe zu erheben ist, soll im Kanton Luzern unter Beachtung eines Bundesgerichtsurteils gesenkt werden. Bisher beträgt diese 100’000 Franken. Ob die Grenze künftig bei 50’000 Franken oder 30’000 Franken liegen soll, darüber ist der Kantonsrat uneinig. Ein entsprechender Antrag geht für die zweite Beratung zurück in die vorberatende Kommission.

Der Luzerner Kantonsrat hat den Jahresbericht 2018 des Kantons Luzern genehmigt. Die Erfolgsrechnung des Kantons schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 67,5 Millionen Franken ab, insgesamt um 118,9 Millionen Franken besser als budgetiert. Die Hauptgründe für die deutliche Verbesserung sind höhere Steuererträge, die hohe Ausgabendisziplin und die Doppelzahlung der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

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