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Ein Zuger stiehlt einen Roller und verkauft ihn im Internet. Dafür wurde er bereits wegen Diebstahls bestraft. Jetzt zeigt sich: Auch der Kunde des Roller-Diebes kommt nicht ungeschoren davon.
Per Strafbefehl verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft einen 46-jährigen Berner wegen Hehlerei. Der Mann hatte im Internet einen Roller gekauft, der zuvor gestohlen worden war. 20 Tagessätze bedingter Geldstrafe legen die Zuger Strafverfolger dem Berner auf, hinzu kommen 150 Franken Busse.
Der 46-Jährige wusste oder hätte zumindest annehmen müssen, dass er einen gestohlenen Roller kaufte, da das Zündschloss demontiert war. Zudem habe ihm der Verkäufer keinen Fahrzeugausweis übergeben. Dabei handelte es sich um einen jungen Zuger, den die Strafverfolger bereits wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt haben (zentralplus berichtete) - unter anderem wegen des Rollerdiebstahls, der sich im Frühling 2022 in Kanton Zug ereignet hat.
Roller wäre das Fünfzigfache wert gewesen
Zurück zum Kunden: Dieser hätte auch angesichts des Verkaufspreises skeptisch sein müssen, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der diese Woche zur öffentlichen Einsicht auflag: Bei einem eigentlichen Wert von 6000 Franken kostete der Roller im Internet lediglich 120 Franken. Der Berner schlug zu – laut dem Staat aber im Wissen darum, dass das Angebot zu schön sein konnte, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sein konnte.
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zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.
- Strafbefehl 1A 2022 1900 der Zuger Staatsanwaltschaft