Wer von Long-Covid betroffen ist, kann auch am Arbeitsplatz in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sein. Das kann sogar dazu führen, dass Gelder der Invalidenrente beantragt werden müssen. Im Kanton Luzern wurden 2021 bisher 33 solcher Fälle registriert.
Seit rund 18 Monaten ist die Corona-Pandemie gesellschaftliches und politisches Dauerthema, sei es im Restaurant, zu Hause am Esstisch oder in den Medien. Dabei geht es meistens um politische oder ethische Fragen: Zertifikatspflicht, ja oder nein? Impfen, ja oder nein? Medizinische Themen hingegen werden eher im Hintergrund diskutiert. Beispielsweise auch das Thema Long-Covid.
Dabei kann Long-Covid schwerwiegende Folgen haben, wie auch ein zentralplus-Bericht über einen direkt Betroffen deutlich darstellt. Müdigkeit, schnelle Erschöpfung, Kurzatmigkeit: Diese typischen Symptome können einschneidende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz haben. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, sind aus diesem Grund im ersten Halbjahr 2021 33 Anmeldungen für IV-Gelder beim Sozialversicherungszentrum WAS Luzern eingegangen.
Verglichen zur Gesamtzahl der Neuanmeldugen bei der IV entsprechen die 33 Anmeldungen wegen Long-Covid knapp 2 Prozent.
Kaum Erfahrungswerte mit Long-Covid
Franz Baumeler, Mediensprecher beim WAS Luzern, sagt gegenüber der «Luzerner Zeitung», dass die mangelnden Erfahrungswerte mit Long-Covid herausfordernd seien. Es sei nämlich schwierig, den Gesundheitsschaden sowie die damit verbundenen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit für die Prüfung des Anspruchs auf IV-Gelder zu beurteilen. Zudem wisse man auch nicht, wie lange die Betroffenen durch Long-Covid eingeschränkt sein werden.
Wie viele beim WAS gemeldete Fälle von Long-Covid in Zusammenhang mit einer Kündigung stehen, ist dem WAS nicht bekannt. Gemäss Baumeler habe es aber vereinzelte Fälle gegeben, in denen den Betroffenen offenbar wegen Covid, Long-Covid oder im Zusammenhang mit Massnahmen wie Quarantäne gekündigt wurde. Hierbei handelte es sich meistens um temporär angestellte Personen oder solche in der Probezeit.
Zudem seien beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bisher drei Anmeldungen von Personen eingegangen, die sich nicht impfen lassen wollen und sich darum als arbeitslos meldeten.