IS-Anhänger aus Schaffhausen kommt frei
Obwohl er als gefährlich gilt, muss ein IS-Anhänger aus Schaffhausen aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Die zuständigen Behörden wollten den Iraker und verurteilten IS-Anhänger in Ausschaffungshaft behalten, bis entschieden ist, ob er ausgeschafft werden kann. Der Mann gilt als gefährlich. Das Bundesgericht erteilte diesem Anliegen nun eine Absage.
Ob der Mann, der wegen einer Kriegsverletzung im Rollstuhl ist, in den Irak ausgeliefert werden kann, ist offen. Der Entscheid liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Das hat bisher nicht entschieden, worüber sich die Richter des Bundesgerichts erstaunt zeigen.
Quelle:swisstxt