Kanton Zug will Personal sensibilisieren

In jedem zehnten Zuger Betrieb wird Jugendlichen illegal Alkohol verkauft

Die Jugendschutzbestimmungen verbieten klar den Verkauf von Bier und Wein sowie Spirituosen an Jugendliche. In der Praxis werde das Verbot jedoch oft nicht eingehalten, stellt die Zuger Gesundheitsdirektion fest. Sie unterstützt deshalb eine neue Onlineplattform der Zentralschweizer Kantone.

Die Bestimmungen sind eigentlich eindeutig: Bier und Wein dürfen an unter 16-Jährige nicht verkauft werden, ebenso Spirituosen an unter 18-Jährige. Dennoch drücken gewisse geschäftstüchtige Zuger offenbar beide Augen zu – und handeln damit illegal. 2016 konnten Jugendliche im Jahr 2016 in jedem zehnten Betrieb in der Stadt Zug Alkohol erwerben, das zeigten die Ergebnisse mehrerer Testkäufe im Auftrag der Stadt Zug.

Auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung führte Testkäufe durch: Am Zuger Seefest 2016 wurde laut der Gesundheitsdirektion bei 10 von 16 Tests unerlaubt Alkohol an Jugendliche verkauft. Bars und temporäre Getränke-Verkaufsstellen an Festen verstiessen am meisten gegen die Gesetze (52 respektive 45 Prozent taten dies). Die Tankstellenshops hielten sich ziemlich an die Regeln (18 Prozent). Abends hätten Jugendliche leichter Zugang zu Alkohol als tagsüber.

Onlineplattform mit Gratis-Schulung und -Infos

Um das Unterstützungsangebot für Veranstalter, Gastrobetriebe und den Detailhandel im Bereich Jugendschutz zu optimieren, nutzt der Kanton Zug gemäss der Mitteilung neu Synergien. Er hat sich Anfang 2017 der Zentralschweizer Jugendschutzplattform www.jugendschutz-zentral.ch der Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri angeschlossen.

Auf dieser Seite findet man viele Informationen, um einen gelungenen Event zu organisieren. Aber auch die kantonalen Gesetze, aktuelle Angebote, nützliche Downloads und eine direkte Verlinkung zur kostenlosen kantonalen Onlineschulung für das Personal. Auch Hilfsmittel und Material kann man direkt online bestellen.

Unabhängig davon unterstützt, schult und berät die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Amts für Gesundheit weiterhin Gemeinden, Veranstalter, Gastro- und Detailhandelsbetriebe bei der Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen zu Alkohol und Tabak.

In jedem zehnten Zuger Betrieb wird Jugendlichen illegal Alkohol verkauft
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