Gesundheitskosten sollen gesenkt werden

Impfen neu in Luzerner Apotheken möglich

Ab Mai darf der Apotheker an der Ecke Impfungen vornehmen. Damit sollen die Durchimpfrate gesteigert und die Gesundheitskosten gesenkt werden.

Ab dem 1. Mai 2017 wird es im Kanton Luzern den Apothekerinnen und Apothekern erlaubt sein, bestimmte Impfungen selbstständig, das heisst ohne ärztliche Verschreibung, vorzunehmen. Die Apothekerinnen und Apotheker dürfen bei Personen über 16 Jahren grundsätzlich alle Impfungen gemäss dem eidgenössischen Impfplan vornehmen, sofern sie über einen schweizerischen Fähigkeitsauswies FPH «Impfen und Blutentnahme» verfügen und keine Risikopatienten darstellen. Dafür müssen sich die Apotheker regelmässig weiterbilden und ein sepereates Zimmer in der Apotheke vorweisen können.

Während die Impfung gegen Grippe und gegen Zecken in der Apotheke als Erst- und Folgeimpfung vorgenommen werden darf, dürfen die Apothekerinnen und Apotheker ansonsten nur die Folgeimpfung vornehmen, nachdem die Erstimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.

Durchimpfungsrate steigern, Kosten sparen

Mit der Impfung in Apotheken soll der Bevölkerung ein leicht zugängliches und unkompliziertes Angebot unterbreitet werden. Dieses soll dazu beitragen, die Durchimpfungsrate im Kanton Luzern zu steigern und damit Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Die Regelung ist mit dem Luzerner Apothekerverband und der Luzerner Ärztegesellschaft abgesprochen.

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