CVP-Politiker fordern die Abschaffung

Im Kanton Zug soll die Sperrstunde fallen

Geht es nach drei CVP-Kantonsräten, soll es in Zuger Bars künftig auch nach Mitternacht noch Getränke geben. (Bild: zvg)

Geht es nach drei CVP-Kantonsräten, soll es künftig für Bars und Beizen künftig keine Sperrstunde mehr geben. Die Politiker erhoffen sich dadurch bessere Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe und weniger Ruhestörungen.

«Die Sperrstunde oder Polizeistunde ist ein altes und überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung und entspricht überhaupt nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.» So beschreiben die Zuger CVP-Kantonsräte Laura Dittli, Anna Bieri und Fabio Iten die Bestimmung, die Gastrobetrieben eine Schliessung um 24 Uhr vorschreibt. Deshalb fordern die drei Parlamentatier deren in einer Motion deren Abschaffung.

Die Polizeistunde sei aber auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zeitgemäss. Denn aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens müssten Barbetreiberinnen ihren Umsatz heute in viel kürzerer Zeit und zu höheren Fixkosten erwirtschaften als früher. «Dies kann existenzbedrohend sein», so die drei CVPler.

Mehr Flexibilität gefordert

Vielmehr sollen die Öffnungszeiten von Bars und Restaurants in der Eigenverantwortung der Betriebe liegen, denn die Bedürfnisse der Gastrobetriebe seien je nach Betriebstyp und Standort sehr unterschiedlich. Deshalb sie es notwendig, eine flexiblere Lösung anzustreben, so die Begründung.

Und die drei Politiker sehen noch andere Vorteile einer weniger strikten Regelung: «Durch die voraussichtlich versetzten Schliessungen der Betriebe gäbe es keine Ballung der Gäste im öffentlichen Raum nach der Sperrstunde und es käme zu weniger Nachtruhestörungen.» Dies habe sich laut den Motionären im Kanton Uri gezeigt, wo die Sperrstunde bereits aufgehoben wurde.

«Auch ohne die Sperrstunde ist dies kein Freipass für Nachtschwärmer», halten die drei Politiker fest. Die Sperrstunde sei heute ersetzt durch die Polizeibestimmungen über Ruhe, Ordnung und Sittlichkeit, sowie den gesetzlichen und im Gastgewerbe durch den gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitnehmerschutz.

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