Gemeinde Baar soll endlich eingreifen dürfen

Illegale Spielhöllen lassen sich nicht schliessen

Teilnehmer illegaler Glücksspiele bei einer Razzia im Kanton Zug.

(Bild: pd)

26 Einsätze führte die Zuger Polizei in den vergangenen beiden Jahren gegen Glücksspiele und verbotene Sportwetten durch. Dennoch bestehen die Wettbüros und Spielclubs vor allem in Baar weiter. Die Gemeinde könnte ihnen zwar die Bewilligung entziehen. Aber in der Praxis funktioniert das nicht – und das erzürnt Politiker verschiedener Couleur.

Die Baarer Kantonsräte Michael Riboni, Beni Riedi (beide SVP), Andreas Hostettler (FDP) und Pirmin Andermatt (CVP) wollen, dass die Zuger Kantonsregierung eine Änderung des Gastgewerbegesetz ausarbeitet. Damit den illegalen Spiel- und Wettclubs in Baar endlich das Handwerk gelegt werden kann.

Das Problem bei diesen Clubs, die nun schon jahrelang für Schlagzeilen sorgen, ist, dass man sie nicht einfach so dauerhaft zusperren kann, wie die Zuger Regierung im Dezember in einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Riedi und Riboni erklärte. «Das zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium enthält derzeit keine Handhabe zur zwangsweisen Schliessung von Vereinslokalen wegen illegaler Glücksspiele und verbotener Sportwetten», führte sie aus. Die Ursache hierfür liege im Gastgewerbegesetz. Am einfachsten eine Schliessung der Spielhöllen erreichen könnte man nach Ansicht der Regierung, wenn man ihnen die Bewilligung zum Alkoholausschank entzöge. Sonst bleibt nur, immer wieder die Polizei zu Razzien auszusenden.

Szene einer Razzia in Zug: Männer sitzen am Tisch und spielen illegale Glücksspiele.

Szene einer Razzia in Zug: Männer sitzen am Tisch und spielen illegale Glücksspiele.

(Bild: Zuger Kantonspolizei)

Wer nicht sehr viel auf dem Kerbholz hat, darf wirten

Eine Bewilligung zum Ausschank von Alkohol aber darf man nur verweigern, wenn jemand noch minderjährig ist oder einen schlechten Leumund hat. Als schlecht im Sinn des Gesetzes gilt der Leumund einer Person «in der Regel nur dann, wenn ein Strafregister mehrere Verurteilungen in den letzten fünf Jahren aufweist, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbes oder des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stehen,» so die Regierung. Oder wenn sie vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als achtzehn Monaten verbüsst habe. In der Praxis kann man so kaum eine Bewilligung verweigern.

Auch die zwangsweise Schliessung von Lokalitäten ist «nur bei Verstössen gegen die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes selbst möglich. Im Gastgewerbegesetz ist hingegen nicht vorgesehen, dass Lokalitäten, in welchen allgemein strafbare Handlungen begangen werden oder welche solchen Vorschub leisten, geschlossen werden können», lauten die amtlichen Erklärungen. 

Handhabe für Behörden gefordert

Hier wollen Riboni, Riedi, Hostettler und Andermatt – letzterer ist auch Baarer Sicherheitschef – den Hebel ansetzen. Wenn in einem Lokal immer wieder gegen das Gesetz verstossen wird, dann sollen die Behörden es künftig schliessen dürfen, oder die Bewilligung verweigern oder entziehen dürfen.

Villen, schicke Eigentumswohnungen, Mietkasernen und Altbauten: In Baar gibt's alles.

Baar – El Dorado des illegalen Glücksspiels im Kanton Zug.

(Bild: Valeria Wieser)

Seit Anfang 2015  führten die Zuger Strafverfolgungsbehörden 26 Aktionen gegen illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten durch.  Darauf eröffnete die Staatsanwaltschaft  im Zusammenhang mit den fraglichen Aktionen 30 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz, sowie 55 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Davon waren in 20 Fällen Lokalbetreiber betroffen, die illegal ausländische Arbeitskräfte beschäftigten und in 35 Fällen, die in den Lokalen angetroffene ausländische Erwerbstätige selber.

Fast 60 Leute verurteilt

Die Zuger Polizei stellte in den vergangenen beiden Jahren 50 illegale Glücksspielautomaten, 62 illegale Wettcomputer und Bargeld in der Höhe von knapp 110’000 Franken sicher. Ausserdem eine Feuerwaffe, zwei Elektroschockgeräte und ein bisschen Dope.

Verurteilt wurden bisher 17 Personen wegen illegalem Glücksspiel, ausserdem acht Lokalbetreiber, weil sie illegal Leute beschäftigten, einige Fälle sind noch nicht abgeschlossen.  Über 80 Prozent der Involvierten sind nach Zuger Regierungsangaben Ausländer – in den Medienmitteliungen der vergangenen Jahr war immer wieder von Personen aus Serbien, Bosnien, Montenegro, Mazedonien und der Türkei die Rede.

Wegen «Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit, rechtswidrigem Aufenthalt und Stellenwechsel ohne erforderliche Bewilligung» gab’s ausserdem in den letzen Jahren im Kanton Zug Urteile gegen 34 Personen ein Fall ist noch hängig.

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