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I: Bärin darf nicht getötet werden

Das Oberste Verwaltungsgericht in Rom hat den Tötungsbefehl der «Problembärin» JJ4 aus dem Trentino in Norditalien gestoppt.

In dem seit Monaten schwelenden Justizstreit um das Schicksal der Bärin, die Anfang April einen Jogger im Wald getötet hatte, hat das Gericht das Dekret der Provinzregierung vorerst ausgesetzt. Der Tötungsbefehl sei unter anderem «unverhältnismässig», hiess es in der Begründung.

Als Alternative hat sich ein Tierschutzverein bereit erklärt, die Kosten für die Umsiedlung von JJ4 in ein rumänisches Bärenreservat zu übernehmen. Es steht jedoch noch eine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht von Trient aus.

Quelle:swisstxt
I: Bärin darf nicht getötet werden
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