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Homeoffice auch für Grenzgänger CH/I

Die Schweiz und Italien haben dauerhafte Regeln vereinbart, was die Arbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Homeoffice betrifft.

Gemäss einer Mitteilung des Bundes haben ab dem kommenden Jahr alle Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne Auswirkung auf die Besteuerung oder den Status als Grenzgänger.

Laut der zuständigen Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist die Lösung gut für die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, reduziert den administrativen Aufwand und garantiert Gleichbehandlung für alle Betroffenen.

Quelle:swisstxt
Homeoffice auch für Grenzgänger CH/I
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