Hochseeschifffahrt: Verfahren beendet
Wegen Bürgschaften für die Schweizer Hochseeschifffahrt hat der Bund in den letzten Jahren rund 300 Millionen Franken verloren. Das Parlament hat dazu zwei Nachtragskredite bewilligt, zuletzt im vergangenen Dezember. Strafrechtlich belangt wird deshalb niemand: Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den ehemaligen Stabschef des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung eingestellt. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass dem Betroffenen keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne. Auch der Vorwurf der Bestechlichkeit liess sich demnach nicht erhärten.
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