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Unfall

Hirsch prallt in Neuheim gegen Auto: Totalschaden

So sieht es aus, wenn ein Hirsch mit einem Auto kollidiert. (Bild: ZVG)

In Neuheim hat am Mittwochabend eine Kollision der anderen Art stattgefunden: Der Hirsch flieht in den nahegelegenen Wald, das Auto ist ein Fall für den Schrottplatz.

Es war kurz vor neun am Mittwochabend, als ein Lenker auf der Neuheimerstrasse wohl den Schreck seines Lebens hatte: Ein Hirsch kollidierte mit seinem Fahrzeug, floh in den Wald und hinterliess einen Wagen, der seine letzte Fahrt wohl nun auf den Schrottplatz macht.

Der Lenker hatte Glück im Unglück und blieb unverletzt. Wie es dem Hirsch geht, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Die Zuger Polizei erinnert an die Verhaltensregeln bei Wildunfällen.

Wildunfälle vermeiden

  • Egal ob Reh, Hirsch, Fuchs oder Dachs – Wildtiere verhalten sich unberechenbar. Bei Fahrten auf Überlandstrassen oder in der Nähe von Wäldern kommt es vor allem nachts vor, dass wilde Tiere die Strasse queren.
  • Achten Sie auf das Warnschild «Wildwechsel». Reduzieren Sie das Tempo und seien Sie besonders aufmerksam. Am grössten ist die Gefahr im Herbst während der Dämmerung, in der Nacht sowie bei schlechter Witterung.
  • Halten Sie an, wenn Sie am Strassenrand ein Tier erkennen. Tiere sind durch die Scheinwerfer des Fahrzeugs geblendet, verhalten sich allenfalls schreckhaft und reagieren unberechenbar.

Verhalten bei Kollision

Wenn Sie trotz Vorsicht nicht rechtzeitig bremsen konnten und mit einem Wildtier kollidiert sind, reagieren Sie folgendermassen:

  • Anhalten, Warnblinker einstellen und Ruhe bewahren.
  • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
  • Rufen Sie die Polizei (Notruf 117). Unfälle mit Tieren sind meldepflichtig.
  • Nähern Sie sich auf keinem Fall dem verletzten Tier, es steht unter Stress und kann gefährlich sein.
  • Warten Sie an einer sicheren Stelle beim Unfallort auf die Polizei oder den Wildhüter. Diese protokollieren den Unfall und stellen eine Unfallbescheinigung aus.
Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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