Hilfskräfte: Nur noch eine Anlaufstelle

Wer im eigenen Haushalt eine Reinigungskraft beschäftigt, soll deren Versicherungen und Steuern künftig einfacher abrechnen können. So will es der Bundesrat. Bislang braucht es dafür in den meisten Fällen zwei Anlaufstellen. Und zwar eine für die AHV und eine für die Unfallversicherung der Haushaltsangestellten. Künftig soll alles über eine Anlaufstelle laufen. Dies soll mit Vereinbarungen zwischen den AHV-Ausgleichskassen und den Unfallversicherungen erreicht werden. Die Änderung geht auf einen Vorstoss des Urner FDP-Ständerats Josef Dittli zurück. Er argumentierte, dass durch das einfachere Prozedere die Schwarzarbeit in dem Bereich bekämpft werden könne.

Quelle:swisstxt
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