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Hier am Bundesplatz darf ein 35 Meter hohes Hochhaus gebaut werden. (Bild: Archiv SRF / 2012)
Es sei zu hoch und würde sich nicht ins Ortsbild eingliedern. Mit dieser Kritik zogen zwei Anwohner bis vors Bundesgericht – liefen dabei allerdings auf. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Nun darf am Bundesplatz maximal 35 Meter in die Höhe gebaut werden.
Die Beschwerdeführer beantragten, dass die Bestimmungen für die Nutzung des Gebiets nochmals durch das Kantonsgericht überprüft werden (zentralplus berichtete). Das sei nicht notwendig, kommt nun das Bundesgericht zum Schluss – und stützt damit den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern.
Dieses entschied im Juni 2015, dass es ausreicht, wenn erst im Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren geprüft wird, ob sich ein konkretes Projekt gut in die bestehende Umgebung eingliedert. Das Bundesgericht stellt sich ebenfalls auf diese Position und argumentiert ferner damit, dass die vom Stimmvolk im Juni 2013 abgesegnete Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern klar regle, dass an diesem Standort ein Gebäude von 35 Metern Höhe gebaut werden dürfe.
Das Bundesgericht hält ausserdem fest, dass die in der Bau- und Zonenordnung definierten Höchstmasse einem künftigen Bauherrn keine Garantie gäben, dass tatsächlich ein 35 Meter hohes Gebäude gebaut werden dürfe. Ein konkretes Projekt müsse erhöhte Anforderungen, wie die Einpassung in die Stadtsilhouette oder den öffentlichen Aussenraum erfüllen, heisst es im Bundesgerichtsurteil vom Mittwoch.
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