Hochfrequenz-Schallschreckgeräte, die junge Leute unter 25 Jahren vertreiben, sollen verboten werden, auf privatem wie auch auf öffentlichem Stadtgrund. Das fordern die Grünen in einer Motion und greifen damit eine Enthüllung von zentralplus auf.
Dem jungen SP-Kantonsrat und Familienvater Hasan Candan war es aufgefallen, als er mit seinem zweijährigen Sohn unterwegs zum Stadtluzerner Inseli war. Auf der Höhe des KKL hatte er einen hohen Pfeifton vernommen. Nicht selbstverständlich, denn mit ein paar Altersjahren mehr hätte er diese hohe Frequenz gar nicht wahrnehmen können.
Zentralplus hat die Geschichte aufgegriffen und Folgendes aufgedeckt: Dieses im Handel zur Vertreibung von Katzen erhältliche Schallschreckgerät hat das KKL testweise eingesetzt, um Jugendliche zu vertreiben. Denn bis zum Alter von 25 Jahren können Menschen diese unangenehmen Pfeiftöne im hohen Frequenzbereich hören (zentralplus berichtete). Das Gerät ist mit einem Bewegungsmelder versehen und schaltet sich erst ein, wenn es von jemandem ausgelöst wird.
«Schallschreckgeräte – Menschenfeindliche Technik verbieten»
Nun haben die Grünen im Verbund mit den jungen Grünen im Stadtrat reagiert und eine Motion eingereicht. Jona Studhalter und Elias Steiner fordern im Namen der Fraktion unter dem Titel «Schallschreckgeräte – Menschenfeindliche Technik verbieten» ein generelles Verbot.
Die Motion erwähnt, dass Ultraschall-Tierschrecke etabliert seien und für wenig Geld gekauft werden können. «Weniger bekannt ist, dass diese Technik auf einer anderen Frequenz ebenfalls gegen Menschen eingesetzt werden kann – und auch eingesetzt wird.»
Drei Verstösse angeprangert
Die Motionärinnen schreiben ferner: «Gemäss Aussagen von Vertretern der Stadt Luzern wäre ein solches Gerät bewilligungspflichtig, wobei dieser Pflicht nicht nachgekommen wurde.» Sie sehen verschiedene Verstösse als erfüllt an.
Sie würden sich gegen das Diskriminierungsverbot, die persönliche Freiheit, insbesondere unter dem Aspekt der körperlichen Integrität und den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit wenden. Ausserdem sei auch die Versammlungs- und die Meinungsäusserungsfreiheit tangiert.
- Motion der Grünen/jungen Grünen
- Enthüllungsgeschichte von zentralplus
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Philip K. Dünn 2000, 30.01.2023, 15:58 Uhr Ist es gesichert, dass es ein ‹Sohn› war, der mit Herrn Candan einen Spaziergang beim KKL tätigte? Diese reaktionäre Bezeichnung dürfte bei seiner Parteileitung für Kopfschütteln, Unbehagen, ja gar Unwohlsein geführt haben! Nennen wir es beim nächsten mal politisch korrekt einfach ‹mit einem Menschenkind› unterwegs seiend.
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