GPK wollen Strafen für fehlbare Richter

Fehler von Richterinnen und Richtern in der Schweiz sollen künftig sanktioniert werden können. Heute ist im Falle eines Fehlers nur eine Amtsenthebung möglich.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte GPK möchten dies ändern. Sie wollen eine Möglichkeit schaffen, fehlbare Richterinnen und Richter bestrafen zu können.

Die Kommissionen wollen dazu künftig ein Aufsichtsgremium einführen, das unabhängig von politischen Einflüssen ist. Dies könne ein sogenanntes Justizgericht sein, wie es bereits verschiedene Kantone kennen, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Die GPK reichen eine entsprechende parlamentarische Initiative ein.

Quelle:swisstxt
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