GPK stimmt dem Verkauf Mattenhof zu

Die Stadt Luzern verkauft ihr Grundstück beim Bahnhof Mattenhof an die Mobimo AG. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates (GPK) hat am 10. April den Bericht und Antrag der Stadtregierung genehmigt. Die Kommission stimmte dem Landverkauf mit 8:2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Das Grunstück wird für 800 Franken pro Quadratmeter an die Mobimo AG verkauft, die bereits zum gleichen Preis ein Grundstück der Gemeinde Kriens – ebenfalls beim Bahnhof Mattenhof – übernommen hat. Als Gegner dieses Landverkaufs ergriffen die Grünen Kriens das Referendum, verloren aber dann die Abstimmung. Das Grundstück sei unter dem Wert verkauft worden, lautete das Hauptargument der Gegner.

Nun ist auch der Verkauf des Grundstücks der Stadt beschlossene Sache. Wie die Stadt Luzern mitteilt, wurde in einer Nachverhandlung mit der Mobimo AG betreffend Übernahme der Grundstückgewinnsteuer verhandelt. Dies, weil die GPK das Geschäft im Januar sistierte und eine solche Verhandlung forderte. Die Mobimo AG zeige sich nun bereit, die Grundstückgewinnsteuer in der Höhe von rund 570’000 Franken vollständig zu übernehmen. Laut GPK sei diese Regelung gerechtfertigt, weil die Stadt im Gegensatz zur Gemeinde Kriens nicht von der Leistung der Grundstückgewinnsteuer befreit sei, weil sich das Grundstück nicht im Gemeindegebiet befinde.

Die Stadt Luzern verzeichnet dadurch eine Steigerung des Buchgewinns auf rund 2,8 Millionen Franken. Mit diesem Betrag soll der bestehende Rahmenkredit zugunsten des Stadtrates für den Erwerb von Grundstücken aufgestockt werden. «Der Stadtrat soll so die Möglichkeit erhalten, mit dem Geld auf Stadtgebiet strategisch sinnvolle Grundstücke zu erwerben, etwa zum Zweck des Wohn- oder Bürobaus», so die Medienmitteilung der GPK. Mit dieser Lösung sei ein Grossteil der GPK zufrieden gewesen und deshalb habe man den Verkauf befürwortet.

Die Gegner in der GPK waren der Ansicht, mit dem Verkauf verliere man den Einfluss als Grundeigentümer auf die Ausgestaltung des Projekts und insbesondere auch auf die geplanten Verkehrsmassnahmen.

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