Gewinnverschleierung bei Lombard Odier

Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht wegen schwerer Geldwäscherei eine Klage gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier eingereicht.

Die Bank sowie ein ehemaliger Mitarbeiter sollen bei der Verschleierung von Gewinnen eine entscheidende Rolle gespielt haben. Dabei gehe es um die Gewinne einer kriminellen Organisation. Diese soll von der Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten geführt worden sein.

Gegen die Tochter selbst hat die Bundesanwaltschaft bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Klage eingereicht. Dies unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei und Bestechung.

Quelle:swisstxt
Gewinnverschleierung bei Lombard Odier
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