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Germanwings-Angehörige klagen gegen D

Angehörige der Opfer des Germanwings-Absturzes haben Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, konkret gegen das Bundesamt für Luftfahrt, eingereicht.

Die 32 Angehörigen fordern Schmerzensgeld in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sie hatten zuvor gegen die Fluggesellschaft Lufthansa geklagt. Die Gerichte kamen aber zum Schluss, dass für die medizinische Beurteilung eines psychisch kranken Piloten nicht die Fluggesellschaft, sondern das zuständige Bundesamt verantwortlich sei.

2015 hatte ein Pilot eine Germanwings Maschine in den französischen Alpen
absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Alle 150 Passagiere kamen dabei ums
Leben.

Quelle:swisstxt
Germanwings-Angehörige klagen gegen D
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