Gericht verbietet Zürcher Mindestlöhne

Die Städte Zürich und Winterthur dürfen keinen Mindestlohn einführen, wie das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden hat.

Die Gemeinden hätten keine rechtliche Grundlage, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, begründet das Gericht. Solche geplanten Mindestlöhne würden also gegen kantonales Recht verstossen.

Mehrere Verbände reichten beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde ein, nachdem im Sommer 2023 die Stimmberechtigten in Zürich und Winterthur jeweils einem Mindestlohn zugestimmt hatten. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:swisstxt
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