Gericht lehnt Anträge des BSW ab

Das Bündnis Sahra Wagenknecht BSW ist mit mehreren Anträgen für eine Neuauszählung der Bundestagswahl vor dem deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Dieses lehnte die
Anträge der Partei als unzulässig ab.

Damit kann das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl wie geplant veröffentlicht werden. Im Anschluss könnte die Partei allerdings noch Einspruch gegen dieses Endergebnis erheben.

Bei der Wahl Ende Februar erreichte das Bündnis Sahra Wagenknecht 4,97 Prozent der Stimmen und scheiterte damit knapp an der 5-Prozent-Hürde, die für den Einzug in den Bundestag erreicht werden muss.

Quelle:swisstxt
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