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Gericht lässt Zweifel nicht gelten

Vor fünf Jahren beantragte ein Tibeter in der Schweiz Asyl, da die chinesischen Behörden ihn wegen China-kritischen Aussagen suchten.

Die Schweizer Behörden liessen seine Herkunft abklären. Dabei kamen sie zum Schluss, dass er zwar aus Tibet käme, aber im Exil gelebt habe. Der Asylantrag wurde abgelehnt. Der Mann liess daraufhin ein Gegengutachten erstellen, das jenes des Bundes als ungenügend bemängelte.

Das Bundesverwaltungsgericht lässt nun diese Qualitätszweifel aber nicht gelten. Die Schweizer Flüchtlingshilfe kritisiert den Entscheid. Im Zweifelsfall solle für die Asylsuchenden entschieden werden.

Quelle:swisstxt
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